31991R2229

Verordnung (EWG) Nr. 2229/91 des Rates vom 17. Juni 1991 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 1/91 des Kooperationsrates EWG-Israel zur durch die Einführung des Harmonisierten Systems bedingten Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in" oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

Amtsblatt Nr. L 211 vom 31/07/1991 S. 0001 - 0001
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 8 S. 0032
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 8 S. 0032


VERORDNUNG (EWG) Nr. 2229/91 DES RATES

vom 17. Juni 1991

zur Anwendung des Beschlusses Nr. 1/91 des Kooperationsrates EWG-Israel zur durch die Einführung des Harmonisierten Systems bedingten Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in" oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (1) ist am 11. Mai 1975 unterzeichnet worden.

Gemäß Artikel 25 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in" oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, das Bestandteil dieses Abkommens ist, hat der Kooperationsrat EWG-Israel den Beschluß Nr. 1/91 zur Änderung des Protokolls gefasst.

Dieser Beschluß ist in der Gemeinschaft anzuwenden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluß Nr. 1/91 des Kooperationrates EWG- Israel findet in der Gemeinschaft Anwendung.

Der Wortlaut des Beschlusses ist dieser Verordnung beigefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 1992.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 1991.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. F. POOS

(1) ABl. Nr. L 136 vom 28. 5. 1975, S. 2.