31976R1976

Verordnung (EWG) Nr. 1976/76 des Rates vom 20. Juli 1976 über die Genehmigung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Protokolls Nr. 6 des Abkommens zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

Amtsblatt Nr. L 217 vom 10/08/1976 S. 0001 - 0005
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 3 S. 0025
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 6 S. 0129
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 3 S. 0025
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 6 S. 0129


VERORDNUNG (EWG) Nr. 1976/76 DES RATES vom 20. Juli 1976 über die Genehmigung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Protokolls Nr. 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

auf Empfehlung der Kommission,

in der Erwägung, daß es angezeigt ist, das Protokoll Nr. 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (1) zu ändern und das zu diesem Zweck ausgehandelte Abkommen in Form eines Briefwechsels zu genehmigen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Protokolls Nr. 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist dieser Verordnung beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen für die Gemeinschaft verbindlich zu unterzeichnen.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 1976.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. van der STÖL (1)ABl. Nr. L 301 vom 31.12.1972, S. 164.