21999D0179

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 179/1999 vom 17. Dezember 1999 zur Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

Amtsblatt Nr. L 074 vom 15/03/2001 S. 0007 - 0007


Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Nr. 179/1999

vom 17. Dezember 1999

zur Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss Nr. 147/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. November 1999(1) geändert.

(2) Die Richtlinie 1999/35/EG des Rates vom 29. April 1999 über ein System verbindlicher Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr(2) ist in das Abkommen aufzunehmen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anhang XIII des Abkommens wird unter Nummer 56c (Verordnung (EG) Nr. 3051/95 des Rates) folgende Nummer eingefügt:

"56ca. 399 L 0035: Richtlinie 1999/35/EG des Rates vom 29. April 1999 über ein System verbindlicher Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr (ABl. L 138 vom 1.6.1999, S. 1)."

Artikel 2

Der Wortlaut der Richtlinie 1999/35/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der den jeweiligen Sprachfassungen dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 18. Dezember 1999 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den 17. Dezember 1999

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

N. v. Liechtenstein

(1) ABl. L 15 vom 18.1.2001, S. 43.

(2) ABl. L 138 vom 1.6.1999, S. 1.