12006E125

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Konsolidierte Fassung) - Dritter Teil - Die Politiken der Gemeinschaft - TITEL VIII - Beschäftigung - Artikel 125

Amtsblatt Nr. C 321 E vom 29/12/2006 S. 0101 - 0101
Amtsblatt Nr. C 325 vom 24/12/2002 S. 0088 - Konsolidierte Fassung
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0235 - Konsolidierte Fassung


Artikel 125

Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft arbeiten nach diesem Titel auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, um die Ziele des Artikels 2 des Vertrags über die Europäische Union und des Artikels 2 des vorliegenden Vertrags zu erreichen.

--------------------------------------------------