11997D/AFI/DCL/18

Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Von der Konferenz angenommene Erklärungen - Erklärung zu Artikel 73 k Nummer 3 Buchstabe a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0134


Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Von der Konferenz angenommene Erklärungen - Erklärung zu Artikel 73 k Nummer 3 Buchstabe a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Die Konferenz kommt überein, daß die Mitgliedstaaten in den unter Artikel 73 k Nummer 3 Buchstabe a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallenden Bereichen Übereinkünfte mit Drittländern aushandeln und schließen können, sofern diese Übereinkünfte mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen.