Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden bezüglich der zuständigen Behörden und der zentralen Verbindungsstellen (1) |