Amtsblatt
der Europäischen Union

ISSN 1725-2407

C 115
51. Jahrgang
9. Mai 2008



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Mitteilungen und Bekanntmachungen

  

Informationsnummer

Inhalt

Seite

 
  

 

2008/C 115/01

Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

1

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union

13

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

47

Protokolle

201

Anhänge

329

Erklärungen zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat

335

Übereinstimmungstabellen

361


  

HINWEIS FÜR DEN BENUTZER

 
  

Diese Textausgabe enthält die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der dazugehörigen Protokolle und Anhänge mit den Änderungen aufgrund des am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten Vertrags von Lissabon. In ihr sind ferner die der Schlussakte beigefügten Erklärungen enthalten, die auf der Regierungskonferenz zur Annahme des Vertrags von Lissabon abgegeben wurden.

 
  

Der Vertrag von Lissabon ist zur Zeit Gegenstand der Ratifikationsverfahren der Mitgliedstaaten nach deren jeweiligen Verfassungsvorschriften. Nach Artikel 6 des Vertrags tritt er am 1. Januar 2009 in Kraft, sofern bis zu diesem Zeitpunkt alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, oder andernfalls am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats.

 
  

Diese Veröffentlichung hat vorläufigen Charakter. Bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon könnten gegebenenfalls für eine oder mehrere Sprachfassungen Berichtigungen erfolgen, um etwaige zwischenzeitlich im Vertrag von Lissabon oder in den bisherigen Verträgen festgestellte Fehler zu berichtigen.

 
  

Diese Textausgabe soll lediglich den Benutzern eine leichtere Orientierung ermöglichen; ihre Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr.

 


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