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Document L:2012:143:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 143, 2. Juni 2012


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ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2012.143.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 143

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

55. Jahrgang
2. Juni 2012


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

 

*

Mitteilung über das Inkrafttreten — zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen

1

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 466/2012 der Kommission vom 1. Juni 2012 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Bezug auf Clorsulon (1)

2

 

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 467/2012 der Kommission vom 1. Juni 2012 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

5

 

 

BESCHLÜSSE

 

 

2012/287/EU

 

*

Beschluss der Kommission vom 11. Januar 2012 zur staatlichen Beihilfe C 21/10 (ex E 1/10) — Finnland — Nichtannahme zweckdienlicher Maßnahmen für die Fischereiversicherungsregelung nach der Verabschiedung überarbeiteter Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor durch die Kommission (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 10065)  (1)

7

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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